Leasing

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Leasing – Alle wichtigen Informationen zum Thema

Leasing – Alle wichtigen Informationen zum Thema

Leasing mit und ohne Anzahlung wird immer häufiger genutzt. Die Möglichkeit für Privatpersonen und Unternehmer auch ohne Eigenkapital in eine größere Anschaffung zu investieren, ist eine interessante Finanzierungsvariante. Nachstehend finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.

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Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter Leasing?

Aus dem Englischen übersetzt steht Leasing für das deutsche Wort Mieten. Wir kennen es insbesondere in Bezug auf Wohnraum, jedoch geht es beim Leasingvertrag über die reine Gebrauchsüberlassung hinaus. So gibt es Aufgaben des Leasingnehmers, die beim Mieten einer Wohnung oder eines Hauses dem Eigentümer auferlegt sind. Dazu gehört unter anderem die Pflicht, das Leasinggut warten, instandsetzen, reparieren und versichern zu lassen. Der Leasingnehmer gelangt mit Vertragsschluss in den Besitz eines bestimmten Objektes. Das vereinbarte Geld für die Nutzung zahlt der Kunde in Form von monatlichen Raten zurück. Nach Beendigung der Laufzeit erhält der Leasinggeber den Gegenstand in der Regel zurück. Es kann jedoch auch vereinbart werden, dass der Leasingnehmer diesen käuflich erwirbt.

Welches Leasinggut gibt es?

Insbesondere, wenn ein Fahrzeug benötigt wird, hat sich Gebraucht- und Neuwagen Leasing als Möglichkeit zur Finanzierung fest etabliert. Weiterhin gibt es Leasing Angebote unter anderem für

Eine Sonderstellung nimmt Immobilien Leasing gegenüber dem klassischen Leasing ein. Nach § 499 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt es nicht als entgeltpflichtige Gebrauchsüberlassung, sondern als Finanzierungshilfe. Es stehen drei verschiedene Varianten zur Verfügung – Neubauleasing, Buy and Lease sowie Sale and Lease Back. Ersteres bedeutet, dass nach Vorgaben des Leasingnehmers der Bau einer neuen Immobilie vorgenommen wird. Die Laufzeit ist meist sehr lang, möglich sind beispielsweise 20 bis 25 Jahre. Beim Buy and Lease wird das Objekt vom Leasinggeber erworben. Er vermietet es sodann an den Leasingnehmer langfristet weiter. Im Fall des Sale and Lease Back erstellt der Kunde meist ein neues Gebäude. Danach wird es an den Leasinggeber verkauft und im Anschluss gemietet.

Grundvoraussetzungen des Leasings für Privatpersonen

Damit ein Leasingantrag positiv beschieden wird, sind einige Bedingungen zu erfüllen. Eines der wichtigsten Details ist, dass eine gute Bonität gegeben ist. Sie bietet dem Leasinggeber höchstmögliche Sicherheit, dass der Kunde die Monatsraten während der gesamten Laufzeit leisten kann. Darüber hinaus sollte das regelmäßige Einkommen im stimmigen Verhältnis mit den zukünftigen Zahlungen für das Leasing stehen. Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, verfügt über eher geringe Chancen, einen Leasingvertrag abzuschließen. Betrachtet wird außerdem, wie hoch die monatlichen Alltagsbelastungen sind. Decken diese geradeso die Lebenshaltungskosten ab, reicht dies nicht aus. Aus diesem Grund kommt es nur selten vor, dass staatlich unterstützten Menschen Leasing gewährt wird. Negative Einträge bei einer Wirtschaftsauskunftei können die Bewilligung gleichfalls einschränken.

Grundvoraussetzungen des Leasings für Unternehmen

Im Großen und Ganzen gelten die gleichen Bedingungen für Unternehmer wie für private Leasingnehmer. Die Kreditwürdigkeit steht auch hier an erster Stelle. Meist wird explizit eine Schufa-Auskunft gefordert. Die Mehrzahl der Leasinggesellschaften verlangen außerdem eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Dadurch lässt sich die Ertragslage eines Unternehmens feststellen. Viele Start-up-Gründer sind vor ein Problem gestellt, denn sie verfügen aufgrund kurzzeitiger Tätigkeit weder über eine BWA noch eine Bilanz. Aus diesem Grund werden Leasingverträge oftmals abgelehnt.

Grundsätzliche Erfordernisse beim Leasing

Allgemein sind weitere folgende Voraussetzungen von allen Leasingnehmer zu erfüllen:

  1. Der Leasingnehmer muss volljährig sein. Unter § 2 BGB ist verankert, dass volle Geschäftsfähigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres besteht.
  2. Zwingend erforderlich ist, dass der Antragsteller in Deutschland gemeldet ist und dort seinen ersten Wohnsitz hat.
  3. Ein Gewerbe sollte bereits sechs Monate vor dem Leasingantrag angemeldet worden sein. Je nach Leasinggesellschaft wird beim Klein- und Nebengewerbe Wert darauf gelegt, dass es die Haupteinnahmequelle des Kunden darstellt.

Vorbereitung auf das Leasinggespräch

Ebenso wie bei der Beantragung eines Kredites sollte man sich auf das erste Gespräch mit dem Leasinggeber gut vorbereiten. Dazu gehört, dass verschiedenen Unterlagen möglichst schon vor Vertragsschluss vorgelegt werden können. Die meisten Leasinggesellschaften erwarten:

Gewerbeleasing:

  • eine ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft
  • Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Reisepasses des Geschäftsführers
  • ausländische Leasingnehmer ohne deutsches Ausweisdokument benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung und die Meldebestätigung des Geschäftsführers
  • Handelsregisterauszug
  • meist die BWA
  • von Freiberuflern, Selbstständigen und Einzelunternehmern wird ein Steuerberaterbescheid verlangt

Privatleasing:

  • eine ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft (sie wird häufig von dem Leasinggeber zur Verfügung gestellt)
  • Kopie des Ausweisdokumentes, ebenfalls Vor- und Rückseite
  • ausländische Leasingnehmer ohne deutsches Ausweisdokument benötigen eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Wohnsitz in Deutschland sowie eine Aufenthaltsgenehmigung
  • in der Regel ist die Vorlage der Gehaltsnachweise des Leasingnehmers für die letzten drei Monate unabdinglich

Steuerrechtliches zum Leasing

Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler ist Leasing steuerrechtlich besonders von Vorteil. Sie haben die Möglichkeit, die Kosten und Leasingraten von der Steuer abzusetzen. Verbucht werden diese unter Betriebsausgaben. Sie wirken sich sowohl auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer als auch auf die Gewerbesteuer aus. Privatpersonen steht diese Option nicht zur Verfügung. Positiv ist zudem, dass das Leasinggut nicht in der Bilanz des Kunden erscheint, da der Leasinggeber Eigentümer bleibt. Somit bleibt die Kreditwürdigkeit unverändert.

Wie funktioniert Auto Leasing?

Wer ein Auto leasen möchte, kann sich an einen Autohersteller, Händler oder Onlineanbieter wie Sixt wenden. Das Angebot ist endlos: Alle Marken wie Audi, Ford, BMW und Co. und verschiedenste Modelle vom Mini Cooper bis zur Mercedes S-Klasse Coupé sind vertreten. Die meisten Leasingnehmer schließen einen Vertrag über zwei bis fünf Jahre ab. Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit ist nicht gegeben. Teilweise ist eine Anzahlung zu leisten. Je höher diese ist, desto geringer sind die monatlich zu zahlenden Raten. Während der Vertragslaufzeit sind vom Kunden die Kosten für

  1. Inspektionen,
  2. Wartungen,
  3. Instandsetzungen,
  4. Versicherung und
  5. Sprit

zu tragen. Handelt es sich um Neuwagen, werden vom Autohersteller in vielen Fällen aus Kulanz oder Garantiegründen Reparaturkosten übernommen. Es gibt außerdem Leasingangebote, welche die Versicherung bereits beinhalten. Manchmal sind diese jedoch nicht günstig, weshalb man vorher Vergleiche anstellen sollte.

Wie lang ist die Bereitstellungszeit?

Ist der Vertrag abgeschlossen, beeinflussen verschiedene Faktoren den Zeitpunkt der Auslieferung. Handelt es sich beim Leasingobjekt um ein sehr gefragtes Fahrzeugmodell, sind Wartezeiten zwischen drei und sechs Monaten nicht selten. Manchmal dauert es auch länger. Im Allgemeinen beträgt die Lieferdauer im Durchschnitt ein bis drei Monate. Geht es um Gebrauchtwagen, Jahreswagen sowie Tageszulassungen, die sich bereits im Lagerbestand befinden, können sie sofort mitgenommen werden. In manchen Fällen verzögert sich der Lieferprozess. Der Grund dafür ist meist eine besonders ausgedehnte Bonitätsprüfung.

Vorteile von Leasing

  • Leasingobjekte sind selbstragend. Während der gesamten Vertragsdauer stehen sie zur Nutzung bereit. Dadurch sorgen sie für einen erwirtschafteten Gewinn.
  • Es ist kein hoher Eigenkapitalbetrag für das Leasing erforderlich. Die monatlichen Raten sind überschaubar.
  • Zins- oder Ratingänderungen gibt es nicht bei Leasingraten.
  • Der Liquiditätsabfluss sorgt für eine Verringerung der monatlichen Raten. Zum gleichen Zeitpunkt kommen die finanziellen Handlungsspielräume zur Erweiterung, denn die Objektfinanzierung ist durch die Leasinggesellschaft abgedeckt.
  • Aufgrund der Tatsache, dass Objekte nur über einen relativen kurzen Zeitraum geleast werden, können stets die neusten Modelle genutzt werden. Damit sinkt das Risiko von Ausfällen oder Reparaturen. Gleichzeitig fällt eine wirtschaftliche oder technische Entwertung zu Lasten des Leasingnehmers weg.

Beachtung der 40-90-Regel

Unternehmer, die finanziell und steuerlich vom Leasing profitieren möchten, müssen die sogenannte 40-90-Regel berücksichtigen. Dabei spielt das Verhältnis der Grundmietzeit zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eine Rolle. Erstere muss 40 Prozent länger sein als letztere, jedoch darf die 90-Prozentmarke der Gebrauchszeit nicht überschritten werden. Es gibt amtliche Abschreibungstabellen, konzipiert vom Bundesministerium für Finanzen, auf die sich das zuvor genannte Verhältnis begründet. Wird die Regel eingehalten, sieht das Finanzamt den Leasinggeber als Eigentümer des Leasingobjektes an. Ist dies nicht der Fall, gilt das Unternehmen als Eigner. Dann muss das Objekt abgeschrieben werden, da der Leasingvertrag beispielsweise wie ein Ratenkauf verbucht wird. Somit kann nur der Zinsanteil als Betriebsausgabe abgesetzt werden.