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Geldanlage – Finanzprodukt und Investition

Geldanlage – Finanzprodukt und Investition

Der Begriff Geldanlage ist doppeldeutig, da er zwei ineinander übergreifende Bereiche der Geldgeschäfte abdeckt. Finanzprodukte sind im Finanzwesen Produkte, die als Geldanlage dienen. Die Wirtschaft versteht die Geldanlagen als Investition, also den Kapitaleinsatz eines Investors für einen bestimmen Verwendungszweck, zum Beispiel für Sparpläne, Tagesgeld oder Anleihen.

Inhaltsverzeichnis

Geldanlage als Investition – Definition

Als Investition wird die Geldanlage in der Bankwirtschaft als Anlagemöglichkeit unter ethischen, kulturellen, ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten betrachtet. Sowohl die Volkswirtschaftslehre als auch die Betriebswirtschaftslehre behandelt den Begriff Investition als Erkenntnisobjekt. Dabei untersucht die Volkswirtschaftslehre das allgemein Investitionsverhalten aller Wirtschaftssubjekte. Die Betriebswirtschaft stellt unternehmerische Entscheidungen in den Vordergrund. Gemäß Günter Wöhe differenziert sie nach der Art der Vermögensgegenstände, also Sach- und Finanzinvestitionen sowie immaterielle Investitionen. Dazu gehören im weiteren Sinne neben kurzfristigen Anlagen Finanzinvestition in Form von Wertpapieren. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird für Investitionen eines Privathaushalts hinsichtlich der privaten Finanzplanung eher der Ausdruck Kapitalanlage verwendet.

Welche Geldanlagen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Finanzprodukten, die sich als Geldanlage eignen und von unterschiedlichen Institutionen angeboten werden.

  • Fonds
  • Geldanlagen über Kreditinstitute
  • Geldanlagen von Nichtbank-Unternehmen
  • Immobilien
  • Staaten und untergeordnete Gebietskörperschaften
  • Kunst und Raritäten
  • Rohstoffe
  • Versicherungen
  • Zweckgesellschaften
  • Sonstige

Welche Fonds gibt es?

Definiert sind Fonds als Geldmittelbestand für einen bestimmten Zweck. Es gibt Fonds, in die Sie jederzeit selbst investieren können und solche, die ausschließlich über Kreditinstitute und/oder Finanzdienstleister vertrieben werden. Fonds finanzieren sich je nach Art durch Beiträge, Spenden oder staatliche Mittel.

  • Alternative Investmentfonds: Das Investmentvermögen oder Sondervermögen besteht nicht aus Effekten (am Kapitalmarkt handelbare Wertpapiere).
  • Fondssparplan: Ein Sparvertrag, bei dem regelmäßig in einen Investmentfonds eingezahlt wird.
  • Geldmarktfonds: Ein Investmentfonds mit kurzer Restlaufzeit, der überwiegend/ausschließlich in Geldmarkttitel beziehungsweise liquide Wertpapiere wie Anleihen mit einer Laufzeit unter zwölf Monaten, Schuldscheindarlehen oder Termingelder investiert.
  • Geschlossener Fonds/Investmentfonds: Fonds mit begrenzte Anzahl von Investmentzertifikaten oder festgeschriebener Kapitalsumme. Nach Erreichen des Ziels wird der Fonds selbst bei weiterer Investorennachfrage geschlossen, eine Rückgabe der Fondsanteile ist nicht möglich.
  • Hedgefonds: Aktiv verwalteter Hochrisikofonds mit unterschiedlichen Anlagestrategien, bei denen die Manager versuchen, überdurchschnittlich hohe Renditen zu erwirtschaften.
  • Immobilienfonds: Bündelung des Kapitals mehrerer Anleger für Immobilieninvestitionen.
    • Offene Immobilienfonds: Sondervermögen mit unbeschränkter, überwiegend oder ausschließlicher Immobilienbeteiligung. Unterschieden wird in Publikumsfonds für Privatanleger und Immobilienspezialfonds für bestimmte, meistens institutionelle Anleger.
    • Geschlossener Immobilienfonds: Investition zur Finanzierung eines in der Regel einzelnen Projekts mit begrenzter Einzahlungsmöglichkeit und hohen Verlusten bei vorzeitigem Verkauf der Anteile (normalerweise nur am Zweitmarkt möglich).
    • REIT (Real-Estate-Investment-Trust): Börsennotierte Kapitalgesellschaft für Immobilieninvestitionen mit speziellen rechtlichen Regelungen.
  • Offene Investmentfonds: Konstrukt zur Geldanlage wie Aktienfonds, Rentenfonds und gemischte Wertpapierfonds. Die Investmentgesellschaften sammelt das Geld der Anleger, um es gebündelt als Sondervermögen in ein oder mehrere Anlagen zu investieren. Investitionen erfolgen in festgelegte Finanzprodukte wie Aktien, Immobilien, Anleihen oder Geldmarktpapieren, normalerweise unter Beachtung des Grundsatzes der Risikomischung und Streuung zur Risikominimierung.
  • Schiffsfonds: Geschlossener Fond im grauen Kapitalmarkt, meist für die Investition in den Schiffsbau oder zum Schiffserwerb.

Welche Geldanlagen bieten Kreditinstituten an?

Bei Kredit- oder Geldinstitute handelt es sich um Unternehmen, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder einen bankenähnlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, der eine kaufmännische Führung erfordert. Vereinfacht ausgedrückt sind gemäß Legaldefinition Kreditwesengesetz (KWG) § 1 alle Unternehmen, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte abwickeln, Kredit- oder Geldinstitute und fallen unter den Sammelbegriff Bankensystem. Ihrer Bank kann Ihnen in der Regel folgende Geldanlagen anbieten:

  • Festgeld/Termingeld: Kurzfristige und mittelfristige Geldanlagen mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist von mindestens einem Monat.
  • Pfandbriefe: Anleihe einer Pfandbriefbank oder Hypothekenbank mit gesetzlich vorgeschriebener Art der Besicherung.
  • Sichteinlagen/Tagesgeld: Bankguthaben ohne Laufzeit oder Kündigungsfrist beziehungsweise einer Kündigungsfrist unter einem Monat.
  • Sparbriefe (Schweiz: Kassenobligation): Wertpapier eines Kreditinstituts, das als Geldanlage dient.
  • Spareinlage (Sparbuch): Unbefristete, nicht für den Zahlungsverkehr bestimmte Geldanlage.
  • Swaps: Sammelbegriff für derivative Finanzinstrumente die gegenseitig zukünftigen Zahlungsströmen austauschen.
    • Equity Swaps: Swap, der auf Aktien oder Aktienindizes basiert.
    • Währungsswaps: Finanzderivat mit der Vereinbarung zweier Vertragspartner, Zins- und Kapitalzahlungen verschiedener Währungen auszutauschen, am Laufzeitanfang und am Laufzeitende zu Nominalbeträgen.
    • Zinsswaps: Zinsderivat mit der Vereinbarung zweier Vertragspartner, Zinszahlungen zu festgelegten Nennbeträgen zu einem fixierten, zukünftigen Zeitpunkt auszutauschen, in der Regel für eine Partei als Festzins und die andere mit variablem Zinssatz.
  • Zertifikate: Schuldverschreibungen mit derivativen Komponenten, ohne feste Verzinsung jedoch mit Beteiligung am Erfolg/Misserfolg von Börsengeschäften und daher unterschiedlichen Erfolgschancen beziehungsweise Verlustrisiken.

Zudem bieten Banken und Kreditinstitute in der Regel weitere Produkte zur Geldanlage an, wie Bausparer, Sparpläne mit verschiedenen Ansparmodelle oder Optionsscheine.

Was sind Nichtbank-Unternehmen?

Unter dem Begriff Nichtbank fallen alle Institutionen, die nicht kreditwirtschaftlich tätig sind. Sie können bei Nichtbank-Unternehmen je nach Gesellschaft entweder selbst, über Kreditinstitute oder über Beteiligungsgesellschaften Geld anlegen. Von Nichtbank-Unternehmen werden folgende Geldanlagen herausgegeben:

  • Aktien: Wertpapiere, welche den Anteil an der Aktiengesellschaft beziehungsweise Kommanditgesellschaft auf Aktien verbriefen.
  • Aktienanleihen: Strukturiertes Finanzprodukt, das dem Aussteller eines erstmals in Umlauf gebrachten Wertpapiers (Emittent) am Laufzeitende das Recht einräumt, zwischen Rückzahlung des Nominalbetrags zu 100 Prozent oder der Lieferung einer bestimmten Aktienanzahl zu wählen. Im Gegenzug erhält der Anlage eine oder mehrere Kuponzahlungen während der Laufzeit.
  • Alternative Investments: Kapitalanlagen, die nicht den klassischen Finanzprodukten zugerechnet werden.
  • Genussscheine: Verbrieftes Genussrecht in Abhängigkeit vom jeweiligen Rechtssystem.
  • Partiarisches Darlehen (Beteiligungsdarlehen): Beteiligungsfinanzierung durch ein Darlehen gemäß BGB § 488, bei der ein Gewinn- oder Umsatzanteil vereinbart wird.
  • Unternehmensanleihen: Anleihen an emissionsfähigen Unternehmen.
  • Wagniskapital (Risikokapital): Geldanlage in Form eines außerbörslichen Beteiligungskapitals als vollhaftendes Eigenkapital oder eigenkapitalähnliches Finanzierungsinstrument, häufig durch spezielle Wagniskapitalgesellschaften.
  • Wandelanleihen: Anleihen einer Anteilsgesellschaft mit Nominalverzinsung, die das Recht verbriefen, sie während einer Wandelfrist in einem zuvor festgeschriebenen Verhältnis in Aktien umzutauschen.

Immobilien, beliebte Investitionsobjekte

Der Begriff Immobilie leitet sich vom Lateinischen im-mobilis, unbeweglich, ab. In der Recht- und Wirtschaftssprache werden Immobilien als unbewegliches Sachgut bezeichnet. Gemeint sind damit sowohl Grundstücke als auch Wohn- und Gewerbeimmobilien und grundstücksgleiche Rechte. Der Erwerb einer Immobilie gilt als rentable Geldanlage, allerdings greifen bei Wohn- und Gewerbeimmobilien unterschiedliche Rechtsgrundlagen, die Ihnen differierende Renditen bescheren.

  • Gewerbeimmobilien: Sie werden ganz oder im überwiegenden Teil für gewerbliche, gewerblich-selbstständige oder freiberuflich-selbstständige Zwecke genutzt, der Bewertungszweck ist im Bewertungsgesetz (BewG) § 181 Abs. 6 geregelt. Gemäß Bürgerliches Gesetzbuch BGB §§ 535 ff herrscht bei den Mietverträgen weitgehend Vertragsfreiheit.
  • Wohnimmobilien: Dienen ganz oder im überwiegenden Teil zu Wohnzwecken, der Bewertungszweck ist im Bewertungsgesetz (BewG) § 181 Abs. 9 geregelt. Mietverträge müssen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Mieterschutz abgeschlossen werden.

Die Sicherheit von Staatsanleihen und Co.

Suchen Sie sichere Geldanlagen, werden Ihnen wahrscheinlich die als besonders sicher geltenden Beteiligungen an Staatspapieren oder Papieren untergeordneter Gebietskörperschaften empfohlen. Sie sind in der Regel nicht sehr hoch verzinst und haben lange Laufzeit. In wirtschaftlich stabilen Ländern können sie für sicherheitsorientierte Anleger durchaus eine Alternative zu risikoreicheren Fonds oder Einzelaktien darstellen.

  • Bürgerkredite: Alternative Finanzierungsform von Kommunalkrediten/Kommunalanleihen durch Privatpersonen als Investoren.
  • Kommunalanleihen: Öffentliche Anleihe, ausgegeben von einer Gebietskörperschaft, die zugleich Schuldner ist.
  • Kommunalobligationen: Schuldverschreibungen, ausgegeben von einer Pfandbriefbank zur Refinanzierung von Kommunalkrediten (mündelsichere gemäß BGB § 1807).
  • Staatsanleihen: Staatsschuldverschreibungen/Staatsobligationen sind öffentliche Anleihen, bei denen der Staat Schuldner ist.
  • Staatsfonds: Kapitalanlagen im Auftrag eines Staats.

Gibt es noch andere Möglichkeiten für Geldanlagen?

Satt einer klassischen Kapitalanlage können Sie zum Beispiel als Geldanlage Kunst und Raritäten sammeln. Sie sollten dafür über ein umfangreiches Spezialwissen verfügen und/oder ausschließlich bei anerkannten Institutionen die Wertgegenstände erwerben. Typische Wertanlagen sind Antiquitäten, Briefmarken, Gemälde, historische Fahrzeuge, oder edler Alkohol, der im Laufe der Zeit an Wert gewinnt, beispielsweise Cognac, lagerfähiger Wein oder Whisky. Der Begriff Rohstoffe bezieht sich im Bereich Geldanlagen überwiegend auf Edelmetalle wie Gold, Palladium, Platin und Silber sowie Edelhölzer und Edelsteine.

Um eine eher konservative Geldanlage handelt es sich bei anlagefähigen. Eine Kapitallebensversicherung sichert biometrische Risiken wie Tod oder Individualität ab und dient zugleich als private Altersvorsorge. Seit es die fondsgebundene Lebensversicherung gibt, ist die Kapitallebensversicherung etwas aus der Mode gekommen. Fondsgebundene Lebensversicherungen sichern dasselbe Risiko wie Kapitallebensversicherungen ab, prognostizieren jedoch auf lange Sicht gesehen eine deutlich höhere Rendite.

Zweckgesellschaften werden ausschließlich für einen bestimmten Zweck gegründet und nach Zielerreichung wieder aufgelöst. Ob und inwieweit sich eine Geldanlage in einer Zweckgesellschaft lohnt, hängt sowohl von der Gesellschaft als auch der Risikobereitschaft ab. Ein bisschen wie ein Geheimbund wirken Aktien-, Anleger-, Investment- und/oder Wertpapierclubs. Sie werden von privaten Anlegern für eine gemeinsame Geldanlage gegründet, der Club verwaltet das Depot mit dem gemeinsamen Vermögen.