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Tagesgeld, Geldanlage ohne feste Laufzeit

Tagesgeld, Geldanlage ohne feste Laufzeit

Für den Begriff Tagesgeld gibt es zwei Definitionen, eine im Bankwesen und eine weitere für die Geldpolitik. Im Bankwesen handelt es sich bei Tagesgeldkonten um verzinste Konten, die ausschließlich als Geldanlage dienen, keine feste Laufzeit haben und jederzeit in beliebiger Höhe verfügbar sind. In der Geldpolitik ist es die kurzfristige Bereitstellung von Liquidität für Banken durch die Zentralbank.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Tagesgeld beziehungsweise ein Tagesgeldkonto genau?

Beim Tagesgeld beziehungsweise einem Tagesgeldkonto handelt es sich um eine Geldanlage, die ähnlich wie ein verzinstes Girokonto oder ein Sparbuch funktioniert. Diese Form einer Sichteinlage mit täglicher Fälligkeit dient jedoch im Gegensatz zu anderen Sichteinlagen einzig als Geldanlage und wird immer verzinst. Allerdings gibt es keine Festschreibung des Zinssatzes, er ist variabel und hängt von der aktuellen Marktentwicklung ab. Ein Tagesgeldkonto könne Sie jederzeit ohne Zinsverlust kündigen, da keine Kündigungsfrist existiert. Das angelegte Guthaben steht Ihnen sofort zur Verfügung. Sie haben bei einem Tagesgeldkonto keine Überziehungsmöglichkeiten, es sind reine Guthabenkonten.

Für wen eignet sich Tagesgeld als Geldanlage?

Ein Tagesgeldkonto zu eröffnen ist für Sie dann ideal, wenn Sie finanzielle Reserven besitzen, die Sie nicht langfristig anlegen können oder wollen und das Geld “irgendwo verzinst parken“ möchten. Sie erhalten einen variablen Zinssatz, der sich an der Höhe des Leitzinses orientiert. Das Kreditinstitut hat die Möglichkeit, den Zinssatz jederzeit kurzfristig anzupassen, obwohl der angegebene Zinssatz sich üblicherweise auf ein Jahr bezieht. Wann Ihnen die Zinsen gutgeschrieben werden, hängt vom Anbieter ab. Gängig sind monatliche, quartalsweise oder jährliche Intervalle. Kurze Intervalle lohnen sich bei einem hohen Zinsniveau aufgrund des Zinseszinseffekts, in Niedrigzinszeiten ist der Zinseszinseffekt zu vernachlässigen. Obwohl das Tagesgeld jederzeit in vollem Umfang zur Verfügung steht, sind die Zinszahlungen deutlich höher als bei einem klassischen Sparbuch. Ein Grund dafür liegt darin, dass eine Vielzahl der Tagesgeldkonten allein als Online-Konten geführt wird und deshalb ein Großteil der Verwaltungskosten entfällt. Diese Einsparung geben die Kreditinstitute in Form von höheren Zinsen an den Kontoinhaber weiter. Die Eröffnung eines Tagesgeldkontos verläuft ähnlich wie bei einem Girokonto. Als Kontoinhaber erhalten Sie eine Kontonummer zu einem Konto, auf welches Sie das Tagesgeld einzahlen, die Kontoauszüge sind online abrufbar oder werden Ihnen per Post zugestellt.

Tagesgeldkonto im Vergleich mit anderen Privatkonten

Es gibt einige Punkte, durch die sich das Tagesgeldkonto von andern Konten für Privatpersonen unterscheidet.

  • Festgeldkonten sind in der Regel ausschließlich zu einem vereinbarten Termin kündbar. Bei vorzeitiger Kündigung wird unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Form von Zinsabschlägen fällig. Der Vorteil liegt in der meist höheren Verzinsung.
  • Girokonten dienen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Überweisungen können im Rahmen des Guthabens oder Überziehungskredits jederzeit direkt an den Empfänger erfolgen. Möchten Sie Tagesgeld überweisen, müssen Sie es erst auf ein Referenzkonto, zum Beispiel das Girokonto, überweisen. Gelder auf einem Girokonto werden deutlich geringer verzinst als Tagesgeld.
  • Sparbücher beziehungsweise Sparkonten sind typischerweise nur begrenzt monatlich verfügbar. Je nach Vereinbarung müssen Sie eine Frist von mindestens drei Monaten für die Kündigung einhalten, um über das Guthaben in vollem Umfang zu verfügen. Zudem ist die Verzinsung von Sparbüchern in der Regel deutlich geringer als bei Tagesgeldern.

Wie sicher ist Tagesgeld?

Tagesgeldkonten sind, wie jedes andere Bankguthaben bei einem deutschen Kreditinstitut, durch die gesetzliche Einlagensicherung, häufig zusätzlich durch eine freiwillige Einlagensicherung in Einlagensicherungsfonds von Bankverbänden, abgesichert. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) schreibt in § 4 Abs. 2 Nr. 1 vor, dass Einlagen bis zu einer Höhe von maximal 100.000 Euro im Entschädigungsfall in voller Höhe zurückgezahlt werden müssen. Die Einlagensicherungsfonds der Bankverbände gehen weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Da Tagesgeld dieser Einlagensicherung gemäß § 1807 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unterliegt, ist es mündelsicher.