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Steuerrechner

Steuerrechner

Ein Steuerrechner wird zur Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer benutzt. Da es sich um eine individuelle Steuer handelt, sind persönliche Angaben wie das Jahreseinkommen notwendig. Darüber hinaus gibt es weitere Hilfsprodukte im finanziellen Bereich, darunter Kfz-Steuer-Rechner.

Was ist ein Steuerrechner?

Die Einkommenssteuer kann mit einem Rechner ermittelt werden. Der Rechner steht online kostenlos zur Verfügung. Er berechnet die Einkommensteuer wahlweise für den Monatslohn und für den Jahreslohn. Der Abruf des Rechners ist kostenlos. Der Rechner richtet sich vorwiegend an Arbeitnehmer. Aber auch Selbstständige können eine Berechnung durchführen lassen. Hier ist es wichtig, dass die Abzüge richtig definiert werden. Selbstständige werden keine Pflichtbeiträge zu den Sozialversicherungen abgezogen. Dies betrifft sowohl die Arbeitslosen-, die Kranken- und die Pflegeversicherung. Auch die gesetzliche Rentenversicherung wird von vielen Selbstständigen nicht bedient. Sie betreiben selbst Vorsorge oder überweisen die Beträge an den Rentenversicherungsträger. Da es keinen Arbeitgeber gibt, wird auch kein Teil vom Lohn dafür abgezogen. Da die Beiträge zu den Sozialversicherungen jedoch auch von Selbständigen steuermindernd geltend gemacht werden können, sind sie von dem Umsatz abzuziehen. Nur der Reingewinn bildet die Grundlage der Steuerberechnung.

Wie funktioniert ein Steuerrechner?

Die Bedienung des Steuerrechners ist sehr einfach. Um die Lohnsteuer zu ermitteln, die auf das Einkommen zu zahlen ist, muss der Bruttolohn eingegeben werden. Für eine individuelle Berechnung sind weitere Angaben notwendig. Nur dann ist es möglich, die Steuer exakt zu berechnen. Eine alternative Nutzung ist ebenfalls möglich. So kann beispielsweise ein Wunscheinkommen netto berechnet werden. Dies ist hilfreich, wenn Lohn- oder Gehaltsverhandlungen aufgenommen werden sollen. Der Rechner ermittelt aus einem frei gewählten netto Wunschlohn den Bruttolohn. Aufgerechnet auf zwölf Monate, ergibt sich ein Jahresverdienst, den der Arbeitnehmer berechnen lassen kann. Dieser Jahresverdienst kann als Grundlage für die Gehaltsverhandlungen dienen, wenn ein bestimmtes Einkommen netto erreicht werden soll.

Welche Eingaben müssen für die Berechnung der Einkommenssteuer angegeben werden?

Das Einkommen eines Arbeitgebers wird als Festgehalt oder alternativ als Stundenlohn definiert. Es wird als Bruttoeinkommen bezeichnet. Dieses Einkommen bekommt der Arbeitnehmer aber nicht ausgezahlt. Vom Bruttoeinkommen werden verschiedene Posten abgezogen. Dazu zählen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung

Darüber hinaus wird die Lohnsteuer vom Einkommen abgezogen. Diese Steuer wird alternativ auch als Einkommenssteuer bezeichnet. Der Rechner kann nach der Eingabe der persönlichen Informationen alle Posten berechnen. Um die realen Steuern berechnen zu können, benötigt der Rechner neben den Angaben zum Bruttolohn den Prozentsatz der Krankenkasse, die Konfession und das Alter. Auch steuerfreie Beträge wie die Fahrtkosten werden im Steuerrechner berücksichtigt. Für jeden einzelnen Posten gibt es ein Eingabefeld. Wenn ein Posten nicht berücksichtigt werden soll, wird das Feld einfach freigelassen. In der Berechnung werden neben der Lohnsteuer auch die Beiträge zur Sozialversicherung an. Somit werden nicht nur die Steuern, sondern auch alle andern Posten berücksichtigt, die auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu finden sind.

Was ist die Steuererklärung?

Die Steuererklärung wird von Arbeitnehmern und Selbstständigen einmal im Jahr abgegeben. Sie dient der endgültigen Berechnung der Steuern, die für ein Kalenderjahr gezahlt werden müssen, teilweise erhält man eine Steuererstattung. Die Einkommensteuer muss auch von Selbstständigen gezahlt werden. Selbstständige und Freiberufler geben die Steuererklärung ab, um den Gewinn ermitteln zu lassen. Die Einkommensteuer wird ausschließlich nach dem Gewinn berechnet. Das Glossar im Bereich der Finanzen ist vielfältig: Bei Smartsteuer, zusätzliche Sonderausgaben etc. weiß nicht jeder, worum es sich handelt. Auch ist die Entscheidung für eine bestimmte Steuerklasse, die es unter anderem für Verheiratete und für Ledige, mit und ohne Kinder, gibt, oftmals schwierig. Eine Beratung durch einen Steuerberater Service oder das Lesen von FAQ, beispielsweise auf der BMF Website, kann hilfreich sein.