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Sind Glücksspielgewinne in Deutschland ein steuerpflichtiges Einkommen?

Sind Glücksspielgewinne in Deutschland ein steuerpflichtiges Einkommen?

Beim Glücksspiel wird es Gewinner und Verlierer geben. Doch selbst die Gewinner können sich zu Verlierern entwickeln, falls sie keine Steuern zahlen! Wenn Spieler auf einer Website, wie CasinoBernie, mit echtem Geld in dem Land spielen, müssen Sie keine Steuern auf Ihre Lotteriegewinne zahlen. Im Umsatzsteuergesetz ist das Ganze in §4, Nr. 9b geregelt. Dieser Absatz regelt die Steuerbefreiungen für Dienstleistungen und sonstige Leistungen. Der Gewinnbetrag ist dabei unerheblich. Wenn allerdings Zinsen aus dem Gewinn entstehen, dann fallen sie unter das Steuerrecht und müssen daher versteuert werden. Bei Profispielern ist dies jedoch anders.

Vor kurzem wurden jedoch einige Regelungen eingeführt, die bestimmte Online-Glücksspiel-Einkommen für Casino Anbieter einbeziehen, aber der durchschnittliche Freizeit-Lotteriegewinner muss sich keine Sorgen machen, dass er Extras zahlen muss. Was besteuert wird, sind alle Einkünfte aus der Anlage solcher Gewinne.

Kürzlich wurde ein Gesetz verabschiedet, das alle Einnahmen aus Glücksspielen besteuert, eine 5,3%ige Umsatzsteuer auf Spielautomaten und Poker, die von den meisten Menschen als kontrovers angesehen wird, weil sie glauben, dass dies mehr Spieler auf ausländische Konten ziehen könnte.

Deutschlands umstrittene 5,3%ige Umsatzsteuer auf Online-Spielautomaten und -Poker

Bereits im März letzten Jahres wurde der neue deuGlücksspielstaatsvertrag (GlüNeuRStv) vom Gesetzgeber verabschiedet. Seitdem hat die neue Regelung die Zustimmung aller Bundesländer in Deutschland erhalten. Der neue Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Juli in Kraft treten soll, würde Online-Casinospiele legalisieren, aber nicht jeder ist davon begeistert.

Obwohl die Legalisierung lange erwartet wurde, bringt der neue Vertrag auch Einschränkungen mit sich. Der Vertrag sieht vor, dass der Einsatz pro Runde bei Online-Slots auf 1 € begrenzt wird. Die Einsatzsteuer, die auch als Umsatzsteuer bezeichnet wird, führt eine Steuer von 5,3 % auf alle Einsätze bei Online-Poker und Slots ein. Außerdem soll die Steuer nur lizenzierte Glücksspiele als auch nicht lizenzierte Anbieter betreffen.

Bei der Abstimmung über die umstrittene Steuer verzichteten die Abgeordneten der Partei Die Linke darauf, eine Stimme abzugeben. Dagegen stimmten Vertreter der Freien Demokratischen Partei (FDP) und der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Einsatzsteuer. Am Ende erhielt die Steuer die Zustimmung der Christlich-Sozialen Union (CSU), der Sozialdemokratischen Partei (SPD), der Christlich-Demokratischen Union (CDU) und der Grünen Partei. Damit war die umstrittene Steuer angenommen.

Steuerbemessungsgrundlage, Steuersatz und Zeitpunkt des Entstehens von Sondersteuern

Die Steuerbemessungsgrundlage für die Steuer auf virtuelle Spielautomaten (gemäß Abschnitt 37 des Rennwett- und Lotteriegesetzes) und die Steuer auf Online-Poker (gemäß Abschnitt 47(1) des Rennwett- und Lotteriegesetzes) ist der jeweilige Einsatz des Spielers (der Bruttobetrag), abzüglich des Betrags der Steuer auf virtuelle Spielautomaten oder der Steuer auf Online-Poker. Der Einsatz umfasst alle Ausgaben, die der Spieler getätigt hat, um eine Chance auf den Gewinn des Spiels zu erhalten. Virtuelle Spielautomaten und Online-Pokerspiele unterliegen dem einheitlichen Steuersatz um 5,3 %. Der Zeitpunkt, an dem die Steuer anfällt, ist der Zeitpunkt, an dem der Einsatz getätigt wird.

Auswirkungen der Mehrwertsteuer auf Sondersteuern

Aus steuerlicher Sicht sind die vor der Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes aufgeworfenen Fragen bezüglich der Besteuerung von Einnahmen aus virtuellen Spielautomaten und Online-Pokerspielen geklärt worden. Die von den Anbietern von Glücksspielen erbrachte Dienstleistung besteht darin, den Spielern das Spielen gegen eine Gebühr zu ermöglichen. Für die Umsatzsteuer ist es unerheblich, ob durch das Glücksspiel gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot verstoßen wird.

Vor den Gesetzesänderungen mussten die Veranstalter von virtuellen Spielautomaten und Online-Casinospielen die Mehrwertsteuer auf die Einnahmen von in Deutschland ansässigen Spielern abführen. Eine Umsatzsteuerbefreiung nach inländischem Recht gab es für diese Umsätze bisher nicht.

Artikel 135(1)(i) der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sieht jedoch eine allgemeine Mehrwertsteuerbefreiung für Glücksspiele vor, die auch für unerlaubte Glücksspiele gilt (siehe die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in den verbundenen Rechtssachen C-453/02 und C-462/02 vom 17. Februar 2005 und in der Rechtssache C-283/95 vom 11. Juni 1998). Den EU-Mitgliedstaaten wird jedoch ein großer Ermessensspielraum bei der Umsetzung der Mehrwertsteuerbefreiung für Glücksspiele eingeräumt (siehe die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-58/09 vom 10. Juni 2010).

Infolge der Änderungen des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Einführung der Sondersteuern sind die Einnahmen aus virtuellen Spielautomaten und Online-Poker nicht nur legal, sondern auch von der Mehrwertsteuer befreit. Aufgrund eines Verweises im deutschen Umsatzsteuergesetz (§ 4(9)(b)) fallen Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen, einschließlich der Umsätze aus virtuellen Spielautomaten und Online-Poker, unter die Umsatzsteuerbefreiung. Es ist zu beachten, dass die Einnahmen aus physischen Spielautomaten in kommerziellen Spielhallen oder öffentlichen Casinos weiterhin der Mehrwertsteuer unterliegen.