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Server Leasing

Server Leasing

Leasing hat sich insbesondere im Autohandel fest etabliert. Immer beliebter wird es jedoch auch im Bereich der IT-Ausstattung. Sowohl privat als auch geschäftlich wird die Finanzierungsform heute häufig genutzt. Nachstehend haben wir Ihnen einige Informationen zum Server Leasing zusammengetragen. Vergleichsrechner öffnenInhaltsverzeichnis

Grundsätzliches zum Server selbst

Die Bezeichnung Server verfügt über eine doppeldeutige Bedeutung in der Informatik. Es wird sowohl ein Computer als auch das Programm, das auf dem Gerät läuft, damit bezeichnet. Aus diesem Grund gibt es zwei verschiedene Definitionen:

  • Server Software – Hierbei handelt es sich um ein Programm, das einen speziellen Dienst offeriert. Dieser wird von sogenannten Clients über ein Netzwerk oder lokal genutzt. Um welchen Dienst es dabei geht, ist von der Art der Server-Software abhängig. Als Grundlage für die Kommunikation dient das Client-Server-Modell. Dienstspezifische Übertragungsprotokolle kommen beim Datenaustausch zur Anwendung.
  • Server Hardware – Unter einem hardwarebasierten Server versteht man eine in das Rechennetz eingebundene, physische Maschine. Auf ihr laufen softwarebasierte Server, Betriebs- und Computersysteme. Alternativ wird der hardwarebasierte Server auch Host genannt. Im Prinzip kann jeder Rechner mit Server Software als Host verwendet werden.

Voraussetzungen für Server Leasing

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass auch für Server-Leasing eine gute Bonität erforderlich ist. Problemlos muss der Kunde die monatlichen Leasingraten während der gesamten Laufzeit aufbringen können. Dies gilt für alle Unternehmen und Privatpersonen, die etwas leasen möchten. Der Leasinggeber schaut gleichfalls darauf, ob das verfügbare Einkommen in passendem Verhältnis zur Belastungshöhe steht. Negative Einträge bei der Schufa oder anderen Wirtschaftsauskunftsdateien beeinträchtigen – wie bei der Darlehensaufnahme – die Kreditwürdigkeit. Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, abhängig, ob der Leasingnehmer ein Unternehmen oder eine Privatperson ist. Heutzutage offerieren die meisten IT-Anbieter, darunter die Thomas-Krenn AG und die Happyware Server Europe GmbH, neben der Kaufmöglichkeit auch die Leasingalternative.

Welche Bedingungen gelten für Privatpersonen?

Wer kein regelmäßiges Einkommen aufweisen kann, hat bei Leasinggebern schlechte Chancen. Meist werden nur unbefristete Arbeitsverträge anerkannt. Sie geben nicht nur Aufschluss über die Höhe des monatlichen Verdienstes, sondern lassen auch vermuten, dass das Gehalt während der gesamten Dauer des Leasings gesichert ist. Somit wird mit einer zuverlässigen monatlichen Ratenzahlung gerechnet. Weiterhin muss die Höhe des Einkommens in einem annehmbaren Verhältnis zu den Leasingkosten und –raten stehen. Reicht es nur knapp aus, um die allgemeinen Lebenshaltungskosten abzudecken, wird eine Gesellschaft keinen Leasingvertrag abschließen. Aus diesem Grund steht Beziehern von staatlichen Leistungen wie Hartz 4 oder ALG1 nur selten diese Finanzierungsart zur Verfügung. Gleiches gilt für sogenannte Aufstocker, deren monatliches Gesamteinkommen meist nicht ausreicht, um Sicherheit für die zuverlässige Ratenrückzahlung zu bieten.

Welche Bedingungen gelten für Unternehmer?

Im Grundsatz unterliegen Unternehmen den gleichen Leasingbedingungen wie Privatpersonen. Darüber hinaus reichen oft allein die Daten von Wirtschaftsauskunfteien nicht aus. In der Regel ist eine saubere Schufa-Auskunft erforderlich. Außerdem wird von vielen Leasinggesellschaften eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) verlangt. Diese gilt als seriöse Auskunft über eine Firma, genauer gesagt über die exakte Ertragslage. Für Jungunternehmer, die erst kurze Zeit im Berufsleben Fuß gefasst haben, ist es schwieriger, Leasing zu verwirklichen. Ihnen fehlt oft eine BWA oder eine Bilanz. Manchmal werden Anträge von Start-up-Unternehmen deshalb abgelehnt. Dies gilt auch für die Beantragung eines Kredits, wobei es sich aufgrund der Finanzierung des Kaufpreises plus MWST oftmals um deutlich höhere Summen als beim Leasing handelt.

Erforderliche Unterlagen für Server Leasing

Aus oben aufgeführten Bedingungen ergeben sich bereits einige Unterlagen, die vor Abschluss eines Vertrages eingereicht werden müssen. Sie sind ausnahmslos für die Beantragung erforderlich. Auf einen Blick stellen sich diese für Server Leasing und Co. wie folgt dar:

Privatleasing:

  • eine unterzeichnete Selbstauskunft
  • die Vorder- und Rückseite des Ausweises oder Reisepasses in Kopie
  • bei Leasingnehmern mit ausländischen Ausweispapieren eine Aufenthaltsgenehmigung inklusive Meldenachweis
  • Gehaltsnachweise, meist des letzten Vierteljahres

Gewerbeleasing:

  • eine unterzeichnete Selbstauskunft
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses des Geschäftsführers
  • bei ausländischen Leasingnehmern ohne deutsche Ausweispapiere eine Aufenthaltsgenehmigung inklusive Meldebestätigung des Geschäftsführers
  • ein Handelsregisterauszug
  • in vielen Fällen eine Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Freiberufler und Einzelunternehmer müssen einen Steuerberaterbescheid über Beginn und Art der Tätigkeit vorlegen, der auch die Eintragung in ein Berufsregister oder eine Kammer beinhaltet