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Finanzamt

Finanzamt

Das Finanzamt ist für die Vereinnahmung der öffentlichen Steuern zuständig. Dazu gehört unter anderem die Einkommenssteuer. Alle Finanzämter sind Behörden des jeweiligen Landes, sie haben eine regionale Zuständigkeit. Übergeordnete Amtsstellen sind beispielsweise die Oberfinanzdirektion, das Ministerium der Finanzen und das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern).

Was ist ein Finanzamt?

Die Finanzämter unterstehen der Finanzverwaltung. Sie sind für die Vereinnahmung verschiedener Steuern zuständig. Diese werden von Arbeitgebern und Selbstständigen an die Finanzverwaltung abgeführt. Nichtselbständige Arbeitnehmer übernehmen die Steuerzahlungen nicht selbst. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber überwiesen.

Für welche Versteuerung ist das Finanzamt zuständig?

Neben der Einkommenssteuer vereinnahmt die Finanzverwaltung weitere Steuern. Dazu gehören unter anderen die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Erbschaftssteuer. Die Finanzen sind in der Behörde so geregelt, dass sie an die zuständigen Ministerien weitergeleitet werden. Formulare stellen sicher, dass die Vereinnahmung aller Finanzen vorschriftsmäßig deklariert wird. Mittlerweile erfolgt die Regelung der Finanzen aber auch auf digitalem zeitsparendem Weg.

Welche Informationen benötigt das Finanzamt für die Steuerberechnungen?

Die Steuer ist eine individuelle Größe, die sich nach verschiedenen Faktoren berechnet. Bei der Einkommenssteuer werden von den Jahressummen des Einkommens verschiedene Beträge abgezogen. Zu diesen gehören beispielsweise die Werbungskosten. Dabei handelt es sich um Beträge, die im Verlauf des Steuerjahres im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ausgegeben wurden. Dies können Bücher sein, Arbeitsbekleidung, aber auch die Fahrten zur Arbeit oder Büromaterial werden als Werbungskosten berücksichtigt. Die Finanzämter prüfen die Werbungskosten und können sie auch ablehnen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Steuerpflichtige für alle Ausgaben Belege nachweisen kann. Zu den weiteren Beträgen, die von der Steuer abgesetzt werden können, gehören Kosten für die Sozialversicherungen und für sonstige Versicherungen, die aus Sicht des Finanzamtes für notwendig erachtet werden. Dazu gehören unter anderem Lebens- und Rentenversicherungen. Vor den zu berechnenden Steuern wird auch der Grundfreibetrag abgezogen, der für jeden Steuerpflichtigen das Existenzminimum sichern soll. Aus diesem sogenannten bereinigten Einkommen berechnen die Finanzämter dann die Steuern. Ist der Steuerpflichtige nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit, der Berechnung zu widersprechen.

Wie steht es mit dem Datenschutz?

Alle Formulare, die bei den Finanzämtern eingereicht werden, unterliegen dem Datenschutz.. Die Formulare enthalten persönliche Informationen wie den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum des Steuerpflichtigen. Weiterhin ist der Finanzverwaltung bekannt, welche Steueridentifikationsnummer der Steuerpflichtige hat, wo er arbeitet und wie viel er verdient. All diese Informationen unterliegen dem Datenschutz. Eine Weitergabe der Daten ist dem Finanzamt nur dann in einem eng gesteckten Rahmen gestattet, wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug vorliegt. Der Datenschutz darf umgangen werden, wenn es um die Aufklärung von Straftaten geht. Mitunter ist ein gerichtlicher Beschluss für die Aufhebung vom Datenschutz notwendig.

Was ist Elster?

Elster ist die Abkürzung für die „elektronische Steuererklärung“. Ziel ist es, die klassische Steuererklärung auf Papier komplett abzulösen. Alle Daten werden elektronisch an die für die Region zuständigen Finanzämter übermittelt. Dies soll den Arbeitsaufwand in der Behörde erleichtern. Mittlerweile ist die Abgabe einer Steuererklärung durch Formulare in Papierform nur noch nach einer vom Amt vorab bestätigten Ausnahmegenehmigung möglich. Der Zugang zu Elster muss bei den Finanzämtern beantragt werden, um ein Benutzerkonto zu erhalten. Die Zugangsdaten werden per Post übermittelt und sind nur zeitlich begrenzt gültig. Der Steuerpflichtige bekommt rechtzeitig neue und aktuelle Zugangsdaten zugesendet. Es gibt außerdem Elster Apps zum Herunterladen auf Smartphone und Co. Hilfe beim Suchen benötigter Informationen findet man unter FAQ bei Elster. Per Telefon kann man sich außerdem direkt mit dem zuständigen Finanzamt, beispielsweise für Sachsen oder Nordrhein-Westfalen, das sich durch die Postleitzahl ermitteln lässt, in Verbindung setzen.