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Baumaschinen Leasing – Was gibt es für Unternehmen zu beachten?

Baumaschinen Leasing – Was gibt es für Unternehmen zu beachten?

Geht kurzfristig ein wichtiges Nutzfahrzeug kaputt, ist schneller Ersatz für ein Unternehmen von großer Bedeutung. Nur selten liegt das Geld dafür auf dem Konto bereit. Baumaschinen Leasing ist eine gute Lösung. Hier erfahren Sie mehr darüber.

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Inhaltsverzeichnis

Baumaschinen Leasing – eine beliebte Finanzierungsmöglichkeit

Leasing ist aus unserem Alltag heute nicht mehr wegzudenken. Sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen stellt es eine unkomplizierte Variante dar, um in den Besitz eines Autos, einer IT-Ausstattung, teuren Haushaltsgeräten oder Maschinen zu kommen. Für Firmen ist Baumaschinen-Leasing finanziell gesehen besonders reizvoll. Bei dieser Art von Finanzierung stellt der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein bestimmtes Objekt zur Verfügung. Vertraglich werden zuvor eine eventuelle Anzahlung, die Laufzeit, Raten- und Zinshöhe vereinbart. Im Unterschied zu einem Kredit bleibt der geleaste Gegenstand jederzeit im Eigentum der Leasinggesellschaft, der Kunde ist nur Besitzer, ebenso wie beim Mietkauf. Bei Vertragsende geht er zurück an den Leasinggeber.

Baumaschinen Leasing: Vorteile für Unternehmer

  • Bagger Leasing und Co. erscheinen nicht in der Bilanz. Dadurch verändern sich der Verschuldungsgrad und die Eigenkapitalquote eines Unternehmens nicht. Dadurch erhöhen sich die Chancen, zudem einen Kredit für weitere wichtige Investitionen aufnehmen zu können, ohne Factoring zu betreiben.
  • Die Leasingraten für die Baumaschine werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht. Sie sind steuerlich vollumfänglich absetzbar.
  • Finanziell bleibt ein großer Handlungsspielraum, denn die Leasinggesellschaft finanziert das Nutzfahrzeug, der Kunde zahlt nur die monatlichen Raten.
  • Die Leasingraten werden auch auf längere Zeit gesehen nicht durch Rating- oder Zinsänderungen belastet. Auch die Vertragslaufzeit steht von vornherein fest, beides begünstigt eine gute Planungssicherheit.
  • Das geleaste Objekt finanziert sich selbst, denn mit der Nutzung einer Maschine werden – beispielsweise im Landschaftsbau – Erträge erwirtschaftet.
  • Grundsätzlich sind deutsche Leasingverträge individuell gestaltet, sodass sie den verschiedensten Bedürfnissen gerecht werden.
  • Unternehmen halten sich in Bezug auf den Nutzfahrzeugbestand regelmäßig auf dem Laufenden. D.h., sie können jeweils die modernsten Maschinen angesehener Hersteller leasen und damit arbeiten.

Welche Nachteile hat Baumaschinen Leasing?

Es gibt nur wenige Punkte, die beispielsweise gegen das Minibagger Leasing sprechen:

  • Wird das Nutzfahrzeug unvorhersehbar auf dem Bau nicht mehr benötigt, kann der Leasingnehmer es nicht verkaufen. Er muss die Raten weiterhin bis zum Vertragsschluss zahlen, dann geht es automatisch an den Händler zurück.
  • Die monatlichen Raten für das Radlader Leasing oder ähnliches liegen teilweise höher als bei einer Finanzierung durch einen Kredit.
  • Mit wenigen Ausnahmen, wie beispielsweise das Versterben des Leasingnehmers, sind die Verträge unkündbar.
  • Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Leasingvertrag fristlos durch die finanzierende Gesellschaft gekündigt werden. Möglicherweise ist außerdem Schadenersatz zu zahlen.

Welche Leasingvoraussetzungen gibt es?

Für diese Angebote von Finanzierungen, sei es Dienstwagen- oder Teleskoplader Leasing, muss der Kunde einige Bedingungen erfüllen. Sie sind von den Hersteller- und Leasingbanken zur Absicherung des Kreditgeschäftes sowie Risikoverminderung vorgegeben. Es empfiehlt sich vor Abschluss eines Leasingvertrages off- oder online Kontakt aufzunehmen und die jeweiligen Voraussetzungen zu erfragen. Grundsätzlich ist eine ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft einzureichen. Je nach Unternehmensform ist darüber hinaus eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (GmbH, UG, GmbH/UG, OHG, KG, AG), die Gewerbeanmeldung (GbR, Einzelunternehmen und –kaufleute, Nebengewerbe) oder der Steuerbescheid (bei Freiberuflern und Kammerberufen) erforderlich. Von allen Selbstständigen, Unternehmern und Freiberuflern wird weiterhin eine Kopie des Personalausweises, sowohl von der Vor- als auch der Rückseite, verlangt. Ist ein Unternehmen jünger als ein Jahr, wird teilweise eine Anzahlung fällig. Sie richtet sich nach dem Listenpreis des Leasingobjektes, davon werden etwa 20 bis 30 Prozent berechnet. Bei Firmen mit einem Alter von einem bis zwei Jahren sind es gegebenenfalls zwischen 10 und 20 Prozent. Möglicherweise muss auch eine Bankbürgschaft vorgelegt werden.

Leasingbegriffe, die man kennen sollte

  • Mobilien-Leasing: die Objekte sind mobil, darunter ist auch das Baumaschinen Leasing zu finden
  • Vollamortisationsvertrag: während der Laufzeit gleicht der Leasingnehmer sämtliche Kosten aus; die Raten sind daher recht hoch
  • Teilamortisationsvertrag: am Ende der Laufzeit besteht ein Restwert; in diesem Fall sind geringere monatliche Raten zu zahlen
  • Finance Leasing – Verträge mit mittel- oder langfristiger Laufzeit kommen zum Abschluss; die Grundmietzeiten sind unkündbar
  • Operate Leasing – relativ kurze Laufzeit; gut geeignet, um Engpässe zu überbrücken; bei unbefristeten Verträgen besteht ein individuell vereinbartes Kündigungsrecht